Patronat und Trägerschaft

Das Trottenfest Osterfingen steht unter dem Patronat der Rebbaugenossenschaft Osterfingen, vertreten durch den Vorstand.

Die Trägerschaft des Festes besteht aus der Gesamtheit der interessierten Personen und Betriebe aus Osterfingen, die am Fest, Attraktionen aller Art anbieten.

Zweck des Trottenfestes

Das Trottenfest mit seinem gemütlichen und familiären Charakter, stellt Osterfingen mit seinen Produkten, insbesondere den Weinen, in den Mittelpunkt.

Organisation

Die Trägerschaft bestimmt an der jährlichen Versammlung

  • das Organisationskomitee (OK),
  • legt das Rahmenprogramm mit Motto fest,
  • genehmigt Budget und Rechnung des Festes.

Das OK erledigt seine Aufgaben im Rahmen des Budgets; insbesondere sind dies:

  • Betriebsübergreifendes Marketing
  • Verkehr
  • Betriebsübergreifende Infrastruktur
  • Führung Rechnung
  • Weitere Aufgaben nach Absprache

Im Übrigen sind die einzelnen Festbetreiber für ihre Attraktionen selbst verantwortlich.

Zulassung zum Fest

Jeder Osterfinger und jede Osterfingerin ist als Betreiber einer Attraktion am Trottenfest willkommen, sofern er/sie sich dem vorliegenden Reglement unterzieht. Er/sie ist damit gleichberechtigtes Mitglied der Trägerschaft.

Auswärtige Betreiber von Attraktionen (insbesondere auch kommerzieller Art) bedürfen der Bewilligung durch das OK. Entsprechende Anträge sind unter Angabe des Festangebotes jeweils bis Ende August an das OK zu stellen. In Ausnahmefällen können Bewilligungen vor Ort erteilt werden. Auswärtige Betreiber von Attraktionen und Verkaufsständen, welche auf privatem Grund liegen, bedürfen zusätzlich einer schriftlichen Bewilligung des Grundeigentümers. Betreiber ohne Bewilligung werden weggewiesen.

Finanzierung

Grundsätzlich hat sich jeder Betreiber einer Attraktion an den Kosten angemessen zu beteiligen. Bei Angeboten ohne kommerziellen Charakter kann das OK Ausnahmen machen. Der Kostenteiler wird im Rahmen des Budgets verbindlich festgelegt. Jeder kostenpflichtige Betreiber leistet mindestens einen Basisbeitrag von Fr. 50.-. Die restlichen Kosten richten sich nach Art und Umfang der betriebenen Attraktion. Zusatzleistungen des OK (Patent, Musik etc.) werden separat verrechnet. Die Beiträge werden vor dem Fest per Rechnung eingezogen.

Inkrafttreten

Dieses Reglement tritt mit Beschluss der Versammlung der Trägerschaft des Trottenfestes Osterfingen vom 15.5.2006  in Kraft.